TARIFEMPFEHLUNGEN FÜR FACHBEISTÄNDINNEN UND FACHBEISTÄNDE (BERUFSBEISTÄNDE)

Freiberufliche TĂ€tigkeit in der Schweiz

Version: 1.0
Status: Entwurf
GĂŒltig fĂŒr: Freiberuflich tĂ€tige FachbeistĂ€ndinnen und FachbeistĂ€nde (BerufsbeistĂ€nde) in der Schweiz
Stand: Dezember 2025
GĂŒltig fĂŒr: Gesamte Schweiz
Basis: Vergleich mit FSP (Psychologen), AvenirSocial (Soziale Arbeit), Supervisoren, AnwÀlten, Notaren und Freelancer-StundensÀtzen
Author: Marcel Borer, Basel


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Marcel Borer, PrÀsident VBBRB
E-Mail: sekretariat@vbbrb.ch


1. Executive Summary

Basierend auf Tarifempfehlungen vergleichbarer Berufsgruppen wird fĂŒr freiberuflich tĂ€tige FachbeistĂ€ndinnen und FachbeistĂ€nde ein Stundenhonorar zwischen CHF 150 und CHF 220 plus Spesen empfohlen.

**Rechtliche Grundlage Die Trennung der Verrechnung von Honorar (Zeitaufwand) und Spesen (Auslagen) folgt dem Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB):

  • Art. 415 ZGB: "Angemessene EntschĂ€digung" = Honorar fĂŒr Leistung
  • Art. 413 Abs. 3 ZGB: "Ersatz der notwendigen Auslagen" = Spesen

Alle Kantone (Bern, Aargau, ZĂŒrich, etc.) handhaben dies in ihren EG KESR-Bestimmungen genauso.

BegrĂŒndung fĂŒr höhere Tarife: FachbeistĂ€nde sind durch KESB-Entscheid ernannt und tragen immer eine gesetzliche Vertretungsfunktion (KESR). Dies ist konstitutiv fĂŒr den Beruf und rechtfertigt einen Aufschlag von ca. 30 % gegenĂŒber reinen Beratungsberufen.

Die Spannbreite orientiert sich an Qualifikation, Erfahrung und Spezialisierung.


1.1 KOKES-Definition des Fachbeistands (Januar 2025)

Die KOKES hat in ihren aktuellen Empfehlungen "Ernennung der geeigneten Beistandsperson" (Januar 2025) erstmals eine klare, schweizweit gĂŒltige Definition zwischen verschiedenen Kategorien von Beistandspersonen vorgenommen:

Drei Kategorien von Beistandspersonen:

  1. Private Beistandsperson: Privatpersonen ohne spezialisierte Fachausbildung, die aufgrund einer verwandtschaftlichen Beziehung oder eines sozialen Engagements ein Mandat fĂŒhren (z.B. Ehegatten, Kinder, Angehörige, Bekannte, Freiwillige)

  2. Fachbeistandsperson: Eine professionelle Fachkraft mit spezialisierter Ausbildung in der Sozialen Arbeit (HF/Master + CAS Kindes- und Erwachsenenschutz) und fundierten Fachkenntnissen. FachbeistĂ€nde fĂŒhren ein oder mehrere Mandate als Privatperson mit spezieller Qualifikation oder als freiberuflich tĂ€tige MandatstrĂ€gerin/MandatstrĂ€ger (oft nicht Teil einer Berufsbeistandschaft-Organisation)

  3. Berufsbeistandsperson: Eine spezialisierte Fachkraft der Sozialen Arbeit mit abgeschlossener tertiÀrer Ausbildung, die als angestellte Mitarbeiterin/angestellter Mitarbeiter einer professionellen Berufsbeistandschaft-Organisation tÀtig ist (Mandatszentren, Kinder- und Jugendhilfezentren, spezialisierte Sozialdienste). Die Berufsbeistandschaft ist die Arbeitgeberin.

Wichtige Erkenntnis aus KOKES 2025: Die KOKES betont, dass eine bedarfsgerechte Abstufung notwendig ist. FachbeistĂ€nde und Berufsbeistandspersonen sind hinsichtlich ihrer Qualifikation ebenbĂŒrtig – beide verfĂŒgen ĂŒber tertiĂ€re Ausbildung (HF/Master) und spezialisierte Weiterbildung in Kindes- und Erwachsenenschutz (CAS KESR).

Der Einsatz von Fachbeistanden erfolgt oft aus pragmatischen GrĂŒnden:

  • Wenn es der Verwaltung an verfĂŒgbaren Berufsbeistandspersonen fehlt
  • Wenn FachbeistĂ€nde ĂŒber spezialisierte Erfahrung verfĂŒgen (z.B. Trauma, Kindesschutz, spezifische Bevölkerungsgruppen)
  • Wenn ein Mandat eine spezialisierte Fokussierung erfordert, die eine freiberufliche Person besser erfĂŒllen kann

Die bedarfsgerechte Abstufung bezieht sich primĂ€r auf die Unterscheidung zwischen professionellen Beistandspersonen (Fachbeistande und Berufsbeistandspersonen) und privaten Beistandspersonen – nicht auf eine Hierarchie zwischen Fachbeistanden und Berufsbeistandspersonen selbst.

Diese Tarifempfehlung richtet sich an:

  • ✓ FachbeistĂ€nde (nach KOKES-Definition)
  • ✓ Berufsbeistandspersonen (als freiberuflich tĂ€tige oder angestellte FachkrĂ€fte)
  • ✗ NICHT an private Beistandspersonen (andere Tarifkonventionen)

2. Benchmark-Analyse Àhnlicher Berufsgruppen

2.1 Soziale Arbeit (AvenirSocial)

Kontext: Empfehlungen fĂŒr Angestellte und MandatsverhĂ€ltnisse

HonorarverhĂ€ltnisse (fĂŒr freiberufliche TĂ€tigkeit):

  • Berechnung: Angestelltenlohn (mit Vor- und Nachbereitungszeit) + ArbeitgeberbeitrĂ€ge + Infrastruktur
  • Typisches Einstiegshonorar (tertiĂ€r ausgebildet): CHF 90–120 pro Stunde
  • Mit Erfahrung (5+ Jahre): CHF 120–150 pro Stunde
  • Senior-Level (10+ Jahre): CHF 150–180 pro Stunde

Zusatzkomponenten:

  • FerienentschĂ€digung: 8.33 % (4 Wochen) bis 13.04 % (6 Wochen)
  • FeiertagsentschĂ€digung: 3–4 %
  • Diese sind im Mandat zu berĂŒcksichtigen oder im Stundensatz enthalten

Erkenntnisse:

  • Deutlich unterschiedliche Tarife nach Erfahrung
  • Gleiche EinschĂ€tzung von FLINTA* und Cis-MĂ€nnern
  • Master-Ausbildung wird honoriert
  • Direkter Vergleich zu FachbeistĂ€nden: AvenirSocial-Tarife sind BASIS fĂŒr FachbeistĂ€nde, die zusĂ€tzliche Spezialisierung (CAS KESR) aufweisen

2.2 Psychologische Psychotherapeutinnen (FSP)

Kontext: Anordnungsmodell mit Krankenkassen-Abrechnungen

  • Provisorischer Tarif (gĂŒltig bis Ende 2024, verlĂ€ngert): CHF 2.58 pro Minute
  • Entspricht: ~CHF 155 pro Stunde (60 Min.)
  • Plus Vor-/Nachbereitungszeit: 15 Minuten Vor- und Nachbereitung pro Sitzung inbegriffen
  • Realistische Vollstunde: ~CHF 193.50 (mit Bearbeitungszeit)

Erkenntnisse:

  • Deutlich höhere Tarife als Freelancer-Durchschnitte
  • BegrĂŒndet durch: tertiĂ€re Ausbildung (Master), Einzelverantwortung, hohe Berufsstandards, regulatorische Anforderungen
  • Beratungsleistungen in therapeutischem Kontext

2.3 Supervisoren & Coaching

Internationale Vergleiche:

  • Deutschland/Österreich: €90–220 pro Stunde (je nach Spezialisierung)
  • Schweiz (Coaching): CHF 180–220+ pro Stunde mit Spezialisierung
  • Grund: Ähnliche Berufsanforderungen wie BeistĂ€nde (hohe persönliche Verantwortung, Spezialkenntnisse, ethische Standards)

2.4 Juristen: AnwÀlte (Advokaten) in der Schweiz

Kontext: Freiberufliche rechtliche Beratung und Vertretung

Tarifspannbreite Schweiz (2024/2025):

  • Deutschschweiz allgemein: CHF 200–500/h
  • ZĂŒrich (Familienrecht): CHF 300–500/h
  • Spezialisierte Kanzleien: CHF 500–950/h
  • LĂ€ndliche Regionen: CHF 200–300/h
  • Durchschnittlicher Mittelwert: CHF 250–350/h

Tarifmodelle:

  • Nach Streitwert und KomplexitĂ€t differenziert
  • Nach Zeitaufwand (Vollabrechnung aller TĂ€tigkeiten)
  • Optionale Pauschalhonorare oder StundensĂ€tze möglich
  • Barauslagen separat (Porti, Recherche, Telefon)

Erkenntnisse:

  • Deutlich höhere Tarife als Sozialarbeit und Coaching
  • BegrĂŒndet durch: UniversitĂ€tsabschluss (5–6 Jahre), spezialisierte Rechtsberatung, gerichtliche Befugnisse, regulatorische Standards (SAV), hohe persönliche Haftung
  • Einzelne Rechtsverantwortung fĂŒr Mandanten
  • Etablierte GebĂŒhrenmodelle und Branchennormen

2.5 Juristen: Notare in der Schweiz

Kontext: Öffentliche Beurkundung und Notariatsdienstleistungen

Tarifspannbreite Schweiz (2024/2025):

  • StundenansĂ€tze (nach Zeitaufwand): CHF 200–600/h
  • Typischer Mittelsatz: CHF 300–350/h
  • NebentĂ€tigkeiten (Beratung, Vorbereitung): Nach Zeitaufwand (mittlerer Satz)
  • Gesetzlich geregelte GebĂŒhren: Staffelung nach GeschĂ€ftswert (0,7–3% bei Immobilien)

Abrechnungsmodelle:

  • Teilweise gesetzlich festgelegte GebĂŒhren (nach GeschĂ€ftswert)
  • Teilweise Zeitaufwand-Abrechnung
  • ZusĂ€tzliche Honorare fĂŒr Beratung und Nebenleistungen
  • Auslagen separat (RegistergebĂŒhren, Drittkosten)

Erkenntnisse:

  • Ähnliche StundensĂ€tze wie AnwĂ€lte (aber teils gesetzlich reguliert)
  • BegrĂŒndet durch: UniversitĂ€tsabschluss (5–6 Jahre Jus) + spezialisierte Notariatsausbildung, öffentliche Beurkundungsfunktion, hohe Standards, regulatorische Anforderungen
  • Etablierte GebĂŒhrenstrukturen und Branchennormen
  • Weniger spezialisiert als SpezialanwĂ€lte, aber höher als generelle Beratung

2.6 Vergleich: Juristen (AnwÀlte/Notare) vs. FachbeistÀnde

Relative Tarifposition:

Berufsgruppe Stundensatz vs. Fachbeistand-Mittel (CHF 190) BegrĂŒndung
AnwĂ€lt/in (Mittel) CHF 250–350 +32–84 % Spezialisierte Rechtsberatung, gerichtliche Befugnisse, 5–6 Jahre Uni
Notar/in (Mittel) CHF 300–350 +58–84 % Öffentliche Beurkundung, 5–6 Jahre Uni + Spezialisierung, gesetzlich reguliert
Fachbeistand (Mittel) CHF 175–210 Baseline Generalisten, HF/Master + CAS, KESB-kontroliert

Warum diese Abstufung gerechtfertigt ist:

  1. Ausbildungsdauer: Juristen 5–6 Jahre UniversitĂ€t vs. FachbeistĂ€nde HF/Master + CAS (~2 Jahre zusĂ€tzlich)
  2. Spezialisierungstiefe: Juristen spezialisiert (Familienrecht, Strafrecht, etc.) vs. FachbeistÀnde Generalisten
  3. Rechtsverantwortung: Juristen tragen persönliche Rechtsverantwortung vs. FachbeistÀnde unter KESB-Mandat
  4. Gerichtliche Befugnisse: AnwÀlte vertreten vor Gericht vs. FachbeistÀnde nur administrative Vertreter
  5. Branchenetablierung: Juristen lange Tradition und etablierte Standards vs. FachbeistÀnde weniger standardisiert

Dennoch: FachbeistÀnde verdienen fair, weil:

  • Sie sind in anderem Kontext tĂ€tig (SchutzbedĂŒrftigenbegleitung, nicht Rechtsstreit)
  • Sie koordinieren Systeme (Generalisten-Kompetenz hat Wert)
  • Sie höhere Eigenverantwortung ohne institutionelle Absicherung tragen
  • Sie weniger spezialisierte Tiefenkompetenz brauchen (Breite statt Tiefe)

2.7 Weitere Freiberufler-StundensÀtze in der Schweiz

Allgemeine Freelancer-Spannbreite (2024/2025):

  • Informatik/Spezialisten: CHF 100–150+
  • Berater/Consultants: CHF 130–220+ (je nach Spezialisierung)
  • Handwerk/Technikerleistungen: CHF 80–150
  • Akademische Dienstleistungen: CHF 120–200+

3. Tarifempfehlungen fĂŒr FachbeistĂ€nde (Freischaffende BerufsbeistĂ€nde)

3.1 Grundstruktur und Besonderheit der FachbeistÀnde

Zentrale Erkenntnis: FachbeistÀnde sind nicht "normale" Beraterinnen und Berater. Sie werden durch KESB-Entscheid ernannt und bestellt und tragen immer eine gesetzliche Vertretungsfunktion (KESR). Dies ist:

  • Nicht optional, sondern konstitutiv fĂŒr den Beruf
  • Ein wesentliches Differenzierungsmerkmal zu anderen Beratungsberufen
  • Der Grund fĂŒr erhöhte fachliche Anforderungen und spezialisierte Kenntnisse
  • Ein Grund fĂŒr höhere Tarife als "reine" Beratungsfachpersonen

Formale Anforderungen an FachbeistÀnde (BerufsbeistÀnde):

FĂŒr die AusĂŒbung als FachbeistĂ€ndin/Fachbeistand werden folgende Qualifikationen vorausgesetzt:

  1. Grundausbildung auf TertiÀrstufe:

    • Minimum: HF-Abschluss (Höhere Fachschule) in Sozialarbeit, SozialpĂ€dagogik oder vergleichbarem
    • Empfohlen/Honoriert: Master-Abschluss (MA) in Sozialer Arbeit, SozialpĂ€dagogik oder vergleichbarem
  2. Spezialisierungsausbildung fĂŒr KESR:

    • CAS (Certificate of Advanced Studies) in Kindes- und Erwachsenenschutz oder vergleichbares Zertifikat
    • Beispiele: CAS KESB, CAS Kindesschutz, CAS Erwachsenenschutz, CAS KindeswohlgefĂ€hrdung
    • Umfang: Mindestens 10 ECTS-Punkte
    • Zielsetzung: Vermittlung spezialisierter Kenntnisse in KESR-Verfahren, Kindeswohlprinzip, Erwachsenenschutz
  3. Professionelle Kompetenzen (gemÀss SVBB-ASCP Anforderungsprofil):

    • Fachkompetenz: Theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit (Staub-Bernasconi, Thiersch), systemische Theoriemodelle, interkulturelle Kompetenzen
    • Methodenkompetenz: Case Management, Beziehungsarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, professionelle DossierfĂŒhrung
    • Sozialkompetenz: FĂ€higkeit zur Zusammenarbeit mit Klienten, Angehörigen, Behörden und Fachpersonen
    • Selbstkompetenz: ReflexionsfĂ€higkeit, Umgang mit Spannungsfeldern (Tripelmandat), emotionale Belastbarkeit
  4. Berufserfahrung:

    • Mindestens 5 Jahre praktische Berufserfahrung in der freiwilligen Sozialarbeit (z.B. bei SozialverbĂ€nden, Hilfswerken, NGOs, VerbĂ€nden, Schul- und KinderstĂ€tten, Heimen, Pflegeeinrichtungen etc.)
    • Idealerweise vor KESR-Einstieg: 2+ Jahre Erfahrung im Umfeld der Kinder- und Jugendhilfe oder der personenbezogenen Arbeit mit Erwachsenen im Freiwilligenbereich
    • Kenntnisse der Behördenstrukturen und lokale Besonderheiten (Zusammenarbeit mit KESB, Sozialdiensten, Schulen, Behörden)

Konsequenz: Die erhöhten Basis-Tarifempfehlungen spiegeln diese spezialisierten Ausbildungsanforderungen und professionellen Kompetenzen wider. Sie entsprechen den Anforderungen an KESB-Mitglieder selbst (SVBB-ASCP).

3.2 Stundenhonorar-Tabelle (Basis-Tarife mit KESR-Funktion)

Hinweis: Mit der Mindestanforderung von 5 Jahren Berufserfahrung beginnt die Tarifierung bei FachbeistĂ€nden, die die Qualifikationsanforderungen erfĂŒllen:

Einstiegsniveau (5–7 Jahre Berufserfahrung, neu als KESR-Fachbeistand)

  • Basis: CHF 140 – CHF 160 pro Stunde
  • BegrĂŒndung:
    • TertiĂ€re Ausbildung vorhanden
    • CAS-Spezialisierung abgeschlossen
    • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in freiwilliger Sozialarbeit
    • Idealerweise 2+ Jahre Erfahrung in Kinder-/Jugendhilfe oder personenbezogener Arbeit
    • Erste Jahre als KESR-Fachbeistand
  • Vergleich: Ca. 95–110 % des FSP-Psychotherapeuten-Satzes

Mittleres Niveau (8–15 Jahre Berufserfahrung, davon 3+ Jahre KESR)

  • Basis: CHF 160 – CHF 195 pro Stunde
  • BegrĂŒndung:
    • Solide bis umfangreiche Praxiserfahrung in KESR
    • Erwiesene Kompetenz in FachbeistandstĂ€tigkeiten
    • Etabliertes Netzwerk
    • Gesetzliche Vertretung selbstbewusst ausgeĂŒbt
  • Vergleich: Ca. 110–130 % des FSP-Psychotherapeuten-Satzes

Senior-Niveau (16+ Jahre Berufserfahrung, davon 8+ Jahre KESR)

  • Basis: CHF 195 – CHF 220 pro Stunde
  • BegrĂŒndung:
    • Umfangreiche Praxiserfahrung in komplexen KESR-Mandaten
    • Spezialkenntnisse und hohes Fachwissen
    • Hochgradig etabliertes Netzwerk
    • Oft Supervisionsaufgaben
    • Hohe Erfolgsquote und Reputation
  • Vergleich: Ca. 130–150 % des FSP-Psychotherapeuten-Satzes (gerechtfertigt durch konstante KESR-Verantwortung)

3.3 Zusatzbetrachtungen fĂŒr Spezialisierungen und KomplexitĂ€t

ZusÀtzliche AufschlÀge zu den Basis-Tarifen sind möglich bei:

  • Besonders komplexe KESR-Mandate (z.B. Mehrfach-Schutzmassnahmen, hohe Konflikthaftigkeit): +10–15 %
  • Sucht / Drogen-Spezialisierung: +5–10 % (spezialisierte Kenntnisse erforderlich)
  • Psychische Erkrankungen / Psychiatrie-NĂ€he: +5–10 %
  • Kinderschutz / KindeswohlgefĂ€hrdung (ĂŒber Standard-KESR hinaus): +10–15 % (höchste Verantwortung)
  • Migration / Interkulturelle Begleitung: +5–10 %
  • Mehrsprachigkeit (professionelles Niveau): +5–10 %
  • Leitung / Supervision von Teams: +15–20 %
  • Mandate mit extremer psychischer Belastung (hochstreitige Eltern-Kind-Konflikte, VernachlĂ€ssigung, aggressive Klienten): +5–10 % (zusĂ€tzlich – BegrĂŒndung: Tripelmandat unter extremer emotionaler Belastung, wie vom SVBB-ASCP beschrieben)

Beispiel:

  • Basis-Fachbeistand mittleres Niveau: CHF 190
  • Mit zusĂ€tzlicher Spezialisierung Trauma-Kinderschutz: CHF 190 × 1.12 = CHF 212.80

4. Leistungstypen & Differenzierung

Die folgenden Leistungstypen werden mit gleichen oder leicht differenzierten SĂ€tzen empfohlen:

4.1 Kernleistungen (Vollstundensatz)

BeratungsgesprÀche / Einzelbegleitung:

  • Direkter Kundenkontakt (in BĂŒro, bei Kunde, virtuell)
  • Vorbereitung und Dokumentation inbegriffen

Hausbesuche / Außentermine:

  • Gleicher Stundensatz (Anfahrtszeit separat als Spesen)

Gruppenbegleitung / Gruppensitzungen:

  • Bei Gruppen 3–8 Personen: Gleicher Satz pro Stunde
  • Pro Person sinkt der Anteil, aber KomplexitĂ€t ist oft höher → gleicher Satz gerechtfertigt

4.2 Gesetzliche Vertretung (KESR) – Konstitutive Funktion

Wichtiger Hinweis: Gesetzliche Vertretung ist NICHT eine optionale Zusatzleistung, sondern die konstitutive Kernfunktion von FachbeistĂ€nden. Die Basis-Tarife (Kapitel 3.2) beinhalten bereits den Mehraufwand fĂŒr diese Funktion.

Kontexte der gesetzlichen Vertretung:

  • Ernennung durch KESB-Entscheid
  • Gesetzliche Vertretung von Kindern in Schutzmandaten (Kindesschutz)
  • Vertretung von Erwachsenen in Erwachsenenschutzverfahren (KESR)
  • ReprĂ€sentation bei Behördenverfahren
  • Teilnehmende Funktionen bei Gericht

Erforderliche Fachkompetenzen fĂŒr KESR-TĂ€tigkeit (Generalist-Profil):

FachbeistĂ€nde sind primĂ€r Speziallisten der professionellen Sozialen Arbeit und damit auch Generalisten und Koordinatoren zwischen verschiedensten Fachgebieten. Sie mĂŒssen ĂŒber grundlegende Kenntnisse verfĂŒgen in:

Formale Ausbildungsanforderungen:

  • Master-Abschluss: Master in Sozialer Arbeit, SozialpĂ€dagogik oder vergleichbarem Studium (HF-Abschluss ist minimale Grundanforderung, Master wird honoriert)
  • Spezialisierungsausbildung: CAS (Certificate of Advanced Studies) in Kindes- und Erwachsenenschutz oder vergleichbares Zertifikat (z.B. CAS KESB, CAS Kindesschutz, CAS Erwachsenenschutz)

Fachliche Grundkenntnisse:

  • Strafrecht: Kindesmissbrauch, VernachlĂ€ssigung, hĂ€usliche Gewalt, sexuelle Ausbeutung, strafbare Handlungen von Erwachsenen
  • Zivilrecht: Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Eigentumsschutz, Vermögensschutz
  • Verwaltungsrecht: KESR-Verfahrensrecht, Beschwerdemechanismen, Behördenzusammenarbeit, Datenschutz
  • Medizinisch/psychiatrische Grundlagen: Psychische Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, Suchterkrankungen, Trauma-Folgen, Angststörungen
  • Kinderpsychologie & Entwicklung: Normale Entwicklung, Entwicklungsverzögerungen, Bindungsstörungen, Auswirkungen von Traumatisierung
  • ElternfĂ€higkeit & Familienrecht: Kindgerechte UnterstĂŒtzung, Kommunikation mit verschiedenen Altersgruppen, Krisenintervention

Spezifische Kompetenzanforderungen im Kindesschutz (Erziehungsbeistandschaft nach Art. 308 ZGB):

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine hÀufige Form der Fachbeistands­tÀtigkeit und erfordert spezialisierte Kompetenzen (Lötscher, Familienrichterliche Perspektive):

  • Elternberatung und -unterstĂŒtzung: FachbeistĂ€nde beraten und unterstĂŒtzen Eltern in der Sorge um das Kind
  • Förderung elterlicher FĂ€higkeiten: Bereits vorhandene elterliche FĂ€higkeiten erkennen und stĂ€rken, statt sie zu verdrĂ€ngen
  • KooperationsfĂ€higkeit: Arbeit setzt auf Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus – dies erfordert Geschick im Umgang mit Widerstand und Konflikten
  • Balanceakt zwischen Schutz und Respekt: Das Kind schĂŒtzen, wĂ€hrend gleichzeitig die elterlichen Rechte respektiert werden (SubsidiaritĂ€tsprinzip)
  • Navigieren rechtlicher Mehrdeutigkeit: Mit dem Konzept "Kindeswohl" als rechtlich unbestimmtem Begriff umgehen, der von jeder Disziplin unterschiedlich definiert wird
  • Spezielle Befugnisse (Art. 308 Abs. 2 ZGB): Je nach KESB-Entscheid kann der Fachbeistand erweiterte Kompetenzen haben (z.B. Recht auf Einblick und Auskunft, Recht auf Empfehlungen zur Erziehung)

InterdisziplinÀre Zusammenarbeit und NetzwerkfÀhigkeit:

FachbeistĂ€nde mĂŒssen mit verschiedenen Fachstellen koordinieren und zusammenarbeiten (familienrichterliche Perspektive):

  • Kindesschutzbehörden (KESB)
  • Familiengerichte und Zivilgerichte
  • Schulen und Schulpsychologische Dienste
  • Medizinische und pĂ€diatrische Fachpersonen
  • Psychologische und psychiatrische Dienste
  • Familienberatungsstellen
  • Jugend- und Kinderhilfezentren
  • Institutionen (Heime, Pflegeeinrichtungen)
  • Spitex und andere UnterstĂŒtzungsservices

Diese interdisziplinÀre Zusammenarbeit ist nicht delegierbar und gehört zu den Kernaufgaben von FachbeistÀnden. Sie erfordert:

  • VerstĂ€ndnis fĂŒr verschiedene fachliche Perspektiven (Recht, Medizin, Psychologie, PĂ€dagogik)
  • FĂ€higkeit zur Koordination und Vermittlung
  • Kommunikationskompetenz mit verschiedenen Berufsgruppen
  • VerstĂ€ndnis der Mehrdeutigkeit von Konzepten wie "Kindeswohl" – jede Disziplin hat ihre eigene Definition
  • FĂ€higkeit, komplexe Informationen zwischen Systemen zu ĂŒbersetzen

Kernkompetenz: Vernetzung und Koordination ĂŒber Fachgebiete hinweg

Der wesentliche Mehrwert von FachbeistÀnden liegt darin, dass sie:

  • Komplexe Situationen ganzheitlich erfassen – nicht aus einer disziplinĂ€ren Perspektive (z.B. nur juristisch oder nur psychologisch)
  • Spezialistinnen und Spezialisten einbeziehen – wissen, wann Kinder- und Jugendpsychiater, RechtsanwĂ€lte, Schulpsychologen, KinderĂ€rzte, LogopĂ€den oder andere hinzugezogen werden mĂŒssen
  • Über Fachgebiete hinweg koordinieren – Schule ↔ Gesundheit ↔ Familie ↔ Justiz ↔ Soziales zu verbinden
  • KontinuitĂ€t und Vertrauensbeziehung gewĂ€hrleisten – als eine stabile Ansprechperson fĂŒr die SchutzbedĂŒrftigen ĂŒber lĂ€ngere Zeit
  • Zwischen verschiedenen Systemen ĂŒbersetzen – medizinische Befunde in rechtliche Sprache ĂŒberfĂŒhren, psychiatrische Diagnosen in pĂ€dagogische und familiĂ€re UnterstĂŒtzungsmassnahmen umsetzen
  • Advocacy ausĂŒben – fĂŒr die Interessen der SchutzbedĂŒrftigen einstehen und dabei mehrere Perspektiven berĂŒcksichtigen

Diese Generalisten- und Koordinationskompetenz ist es, die FachbeistÀnde von spezialisierten Fachpersonen unterscheidet und ihren besonderen Wert ausmacht.

4.3 Das "Tripelmandat" – ein zentrales Merkmal professioneller FachbeistĂ€nde

GemĂ€ss SVBB-ASCP Anforderungsprofil arbeiten FachbeistĂ€nde unter dem "Doppel-/Tripelmandat" – einem Spannungsfeld zwischen drei teilweise widersprĂŒchlichen Anforderungen:

  1. Klienteninteressen (Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstbestimmung, persönliche Entwicklung)
  2. Gesellschaftliche Interessen (Schutz von schutzbedĂŒrftigen Personen, PrĂ€vention von SchĂ€den)
  3. Ethische Richtlinien und Sorgfaltspflicht (VertrauensverhĂ€ltnis, Schweigepflicht, DossierfĂŒhrung)

Das SubsidiaritÀtsprinzip (familienrichterliche Perspektive):

Ein zusÀtzliches, zentrales Spannungsfeld ergibt sich aus dem SubsidiaritÀtsprinzip (Lötscher, Zivilgericht Basel-Stadt):

  • KESB ordnet Massnahmen nur an, wenn Eltern NICHT bereit oder NICHT in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen
  • Kindesschutzmassnahmen sollen die Eltern NICHT verdrĂ€ngen, sondern ihre Sorge unterstĂŒtzen und ihre FĂ€higkeiten stĂ€rken
  • Ziel: Geringste mögliche Eingriffe in Elternrechte und Familienstruktur
  • FachbeistĂ€nde mĂŒssen daher ein schwieriges Gleichgewicht halten: Schutz des Kindes vs. Respekt vor elterlichen Rechten

"Kindeswohl" als rechtlich unbestimmter Begriff:

Das zentrale Konzept der Fachbeistands­arbeit im Kindesschutz ist "Kindeswohl" – ein rechtlich unbestimmter Begriff (Lötscher):

  • Jede Disziplin definiert Kindeswohl aus ihrer Fachoptik (Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaft, PĂ€dagogik)
  • Definitionen sagen oft mehr darĂŒber, was Kindeswohl NICHT ist, als was es ist
  • Dies erzeugt stĂ€ndige Unsicherheit und AbwĂ€gungsbedarf in der Praxis
  • FachbeistĂ€nde mĂŒssen diese Mehrdeutigkeit aushalten und professionell navigieren

Konkrete Spannungsfelder in der Praxis:

  • Respektierung des persönlichen Willens ↔ Vertretung der legitimen Interessen
  • Elternrechte ↔ Kindeswohl
  • Finanzielle WĂŒnsche des Klienten ↔ wirtschaftliche Grundsicherung
  • Persönliche Autonomie ↔ Schutz vor SelbstschĂ€digung
  • Diskretionspflicht (Schweigepflicht) ↔ Meldepflicht gegenĂŒber KESB und anderen Behörden
  • Vertrauen zu den Eltern aufbauen ↔ gleichzeitig das Kind schĂŒtzen (im Kindesschutz)

Emotionale und psychische Anforderungen:

  • Im Kindesschutz: "Engagiertes und beherztes Vorgehen" gefordert bei VernachlĂ€ssigung und hochstrittigen Konflikten
  • Im Erwachsenenschutz: Ausbalancieren zwischen Fremdschutz und Selbstbestimmung bei psychisch kranken, suchtkranken oder hochverschuldeten Personen
  • StĂ€ndiger Umgang mit Konflikten, Krisen und emotionalen Belastungen
  • Psychische Belastung durch die stĂ€ndige Notwendigkeit, zwischen widersprĂŒchlichen Anforderungen zu navigieren

Warum dies Tarifauswirkungen hat: Das Tripelmandat und das SubsidiaritÀtsprinzip erklÀren, warum FachbeistÀnde höher verdienen als reine Berater:

  • Sie arbeiten unter stĂ€ndigen ethischen Zielkonflikten und rechtlichen Mehrdeutigkeiten
  • Sie tragen psychische und emotionale Belastung
  • Sie brauchen spezialisierte Konfliktlösungskompetenzen
  • Sie können diese Spannungsfelder nicht einfach "delegieren" – die Gesamtverantwortung bleibt bei ihnen
  • Sie mĂŒssen ausbalancieren zwischen Schutz und Respekt vor Autonomie

Überlegung: Mandate mit besonders hoher psychischer Belastung (hochstreitige Eltern-Kind-Situationen, VernachlĂ€ssigung von Kindern, aggressive Klienten mit Suchterkrankungen, FĂ€lle mit rechtlicher Mehrdeutigkeit bei "Kindeswohl") könnten einen +5–10% Aufschlag rechtfertigen, da sie ĂŒber die "normale" KomplexitĂ€t hinausgehen.

4.4 Gesetzliche Berichtspflichten und administrative Anforderungen

FachbeistĂ€nde unterliegen umfangreichen gesetzlichen Berichtspflichten gegenĂŒber der KESB, die zeitaufwendig sind und in die Tarifkalkulation einfliessen:

Allgemeine Berichtspflicht (Art. 411 ZGB):

  • BeistĂ€nde mĂŒssen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht erstellen, in dem sie die StĂ€rken und SchwĂ€chen der Betroffenen aufzeigen
  • Der Bericht muss sachlich und mit FingerspitzengefĂŒhl formuliert sein
  • Dies betrifft ALL Fachbeistandschaften (ob mit oder ohne Vermögensverantwortung)

Berichtspflicht bei Einkommens- und Vermögensverantwortung:

  • Anfangsinventar: Erstellung eines detaillierten Inventars ĂŒber alle Vermögenswerte und Schulden bei Anordnung der Beistandschaft (muss von KESB genehmigt werden)
  • RegelmĂ€ssige Rechenschaftsberichte: Mindestens alle zwei Jahre muss ein Rechenschaftsbericht mit folgendem Inhalt eingereicht werden:
    • VermögensĂŒbersicht (Aktiven und Passiven)
    • Abrechnung aller Ein- und Ausgaben mit Belegen
    • Finanzielle Entwicklung und Prognose
    • Budgetplanung fĂŒr die nĂ€chste Periode
    • ErklĂ€rung von grösseren Abweichungen zwischen Budget und tatsĂ€chlichen Ausgaben
  • Schlussrechnung und Schlussbericht: Bei Beendigung der Beistandschaft ist eine Schlussabrechnung erforderlich

Administrative und dokumentarische Anforderungen (gemÀss SVBB-ASCP):

  • Sachgerechte und professionelle DossierfĂŒhrung: Alle Unterlagen mĂŒssen systematisch archiviert und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
  • Einhaltung von Schweigepflicht und Datenschutz:
    • Jede betreute Person hat Anrecht auf Wahrung der PrivatsphĂ€re
    • Persönliche Daten dĂŒrfen nur an autorisierte Stellen mitgeteilt werden (KESB, Ärzte, Krankenkassen)
    • Nur die fĂŒr den Zweck notwendigen Informationen dĂŒrfen ĂŒbermittelt werden
    • Zeugnisverweigerungsrecht im Straf- und Zivilverfahren
  • Verwaltung von Konten und Bankdepots im Namen der SchutzbedĂŒrftigen
  • SorgfĂ€ltige Dokumentation aller Finanzströme (BankkontoauszĂŒge, Belege, VertrĂ€ge)
  • Einhaltung von strengen Anlagevorgaben (VBVV – Vermögens- und RechnungsfĂŒhrungsverordnung)
  • Einholung von KESB-Bewilligung fĂŒr bestimmte VermögensgeschĂ€fte (Liegenschaftenverkauf, grössere Anlagen, etc.)

Zeitaufwand dieser Anforderungen:

Die regelmĂ€ssigen Berichte, die professionelle DossierfĂŒhrung und die Abrechnungen sind zeitintensiv. Diese Zeiten werden VOLLSTÄNDIG in Rechnung gestellt:

  • Berichtserstellung (alle 2 Jahre): VollstĂ€ndiger Stundenhonorar fĂŒr alle Arbeitsstunden
  • Anfangsinventar und Rechenschaftsberichte: VollstĂ€ndiger Stundenhonorar (90–100%)
  • DossierfĂŒhrung und Dokumentation: VollstĂ€ndiger Stundenhonorar (bei KESR-Kontext)
  • Buchhaltung und Vermögensadministration: VollstĂ€ndiger Stundenhonorar

Diese Zeiten sind bereits im Basis-Tarif kalibriert: Der Stundenhonorar (CHF 150–235) berĂŒcksichtigt bereits, dass FachbeistĂ€nder/innen einen bedeutenden Teil ihrer Zeit mit administrativen und dokumentarischen Aufgaben verbringen (nicht nur direkte Klientenkontakte). Das macht FachbeistĂ€nde teurer als reine Berater/innen, die diese Aufgaben nicht haben.

Beispiel-Kalkulation fĂŒr ein Mandat:

  • Direkte Arbeit mit Klientin/Klient: 20 Std/Jahr × CHF 190 = CHF 3'800
  • Berichtserstellung und Dokumentation: 30 Std/Jahr × CHF 190 = CHF 5'700
  • Gesamthonorar pro Jahr: CHF 9'500

WICHTIG: Diese Zeiten fĂŒr Berichte und Dokumentation sind SEPARAT abzurechnen und dĂŒrfen nicht als "im Tarif enthalten, also kostenlos" verstanden werden. Sie gehören zu den abrechenbaren TĂ€tigkeiten.

Rechtliche Grundlagen:

  • Art. 411 ZGB (Berichtspflicht)
  • Art. 413–415 ZGB (Vermögensverantwortung und Inventarpflicht)
  • Kantonale Verordnungen zur Vermögens- und RechnungsfĂŒhrung (z.B. VBVV in den Kantonen)

4.5 Berufsbeistand vs. Fachbeistand vs. Privatbeistand – KlĂ€rung des Geltungsbereichs

Wichtige Unterscheidung (gemÀss SVBB-ASCP Anforderungsprofil und KOKES 2025):

Diese Tarifempfehlungen gelten fĂŒr zwei professionelle Kategorien von Beistandspersonen:

1. FACHBEISTAND:

  • Professionelle Fachkraft mit tertiĂ€rer Ausbildung (HF/Master + CAS KESR)
  • Arbeitet als freiberuflich tĂ€tige MandatstrĂ€gerin/MandatstrĂ€ger oder Privatperson mit spezieller Qualifikation
  • FĂŒhrt ein oder mehrere Mandate selbststĂ€ndig
  • Ist typischerweise nicht Angestellte/r einer Berufsbeistandschaft-Organisation
  • TrĂ€gt persönliche Eigenverantwortung fĂŒr alle Aufgabenbereiche
  • Keine institutionelle Absicherung (Vorgesetzten, interne UnterstĂŒtzung)
  • Tarifempfehlung: CHF 150–235/Std (je nach Erfahrung und Spezialisierung)

2. BERUFSBEISTAND:

  • Professionelle Fachkraft mit tertiĂ€rer Ausbildung (HF/Master + CAS KESR)
  • Arbeitet als angestellte/r Mitarbeiter/in einer professionellen Berufsbeistandschaft-Organisation
  • FĂŒhrt Mandate im Rahmen einer Organisationsstruktur
  • Teil einer Berufsbeistandschaft (Mandatszentren, Kinder- und Jugendhilfezentren, Sozialdienste)
  • Hat Zugang zu institutioneller UnterstĂŒtzung (Vorgesetzte, interne Supervision, Kollegen, administrative Ressourcen)
  • TrĂ€gt immer noch persönliche Verantwortung, aber innerhalb organisationaler Rahmenbedingungen
  • Tarifempfehlung: CHF 150–235/Std (je nach Erfahrung und Spezialisierung) – oder nach Angestellten-Lohnkonventionen

WICHTIG: FachbeistĂ€nde und Berufsbeistandspersonen sind hinsichtlich ihrer Qualifikation EBENBÜRTIG (beide HF/Master + CAS KESR). Die Tarifempfehlungen gelten fĂŒr BEIDE Kategorien.

Der Unterschied liegt primÀr in der Organisationsform und Eigenverantwortung, nicht in den Kompetenzen oder Tarife n.


NICHT abgedeckt durch diese Tarifempfehlung:

4.6 Privatbeistand (PriMa):

  • Privatperson ohne spezialisierte Fachausbildung in KESR
  • FĂŒhrt Mandat aufgrund von verwandtschaftlicher Beziehung oder sozialem Engagement
  • Beispiele: Ehegatten, Kinder, Angehörige, Bekannte, Freiwillige
  • Kann von KESB teilweise von Aufgaben entbunden werden (erleichterte Berichterstattung)
  • DIESE Tarifempfehlung gilt NICHT fĂŒr PrivatbeistĂ€nde – andere Tarifkonventionen und Regelungen gelten
  • Siehe KOKES-Empfehlungen "EntschĂ€digung PriMa und Fachbeistand / Sozialversicherung" (Februar 2023)

Zusammenfassung der Tarifgeltung:

✓ GELTEN fĂŒr diese Tarifempfehlungen: FachbeistĂ€nde und Berufsbeistandspersonen (beide mit tertiĂ€rer Ausbildung + CAS KESR)
✗ GELTEN NICHT fĂŒr: Private Beistandspersonen (ohne spezialisierte Ausbildung)


5. Kostenberechnung und Tarifgestaltung

5.1 Grundprinzip: KostensÀtze pro Stunde (Honorar)

Die empfohlenen Stundenhonorar fĂŒr FachbeistĂ€nde (CHF 140–190) sind KostensĂ€tze fĂŒr die Honorarkomponente. Das bedeutet:

Diese Tarife enthalten bereits alle Kosten fĂŒr die BerufsausĂŒbung (Honorar-Anteil):

  • Personalkosten (Bruttolohn, Sozialversicherungen, Vorsorge)
  • Betriebskosten (BĂŒro, IT, Telefon, Software)
  • Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
  • Weiterbildung und Fortbildung
  • Marketing und Akquisition
  • Verwaltung und Overhead
  • Gewinnmarge fĂŒr Nachhaltigkeit und RĂŒcklagen

SPESEN sind NICHT enthalten und werden SEPARAT abgerechnet (werden in separatem Kapitel behandelt)

5.2 Honorarkosten-Logik

Ein Fachbeistand mit mittlerem Erfahrungsniveau (5–8 Jahre) rechnet mit CHF 190/h als Ansatz fĂŒr die Honorarkomponente.

Diese CHF 190/h beinhalten bereits:

  • Notwendiges Netto-Einkommen
  • Alle Betriebs- und Nebenkosten
  • Puffer fĂŒr nicht-abrechenbare Zeiten (Akquisition, Admin, Krankheit, Ferien)
  • Angemessene Gewinnmarge

Spesen werden ZUSÄTZLICH zum Stundenhonorar abgerechnet (z.B. Fahrtkosten, Reisespesen, Mahlzeiten – werden in separatem Kapitel behandelt)

5.3 Kostenkalkulation fĂŒr Transparenz

Beispiel: Fachbeistand mittleres Niveau

Zieleinkommmen (Brutto): CHF 100.000/Jahr

1. Direktkosten:

  • AHV/IV/ALV (9–10 %): CHF 9.000–10.000
  • Krankenkasse & Unfallversicherung: CHF 5.000
  • Pensionskasse/Vorsorge: CHF 7.000–10.000
  • Subtotal: ~CHF 21.000–25.000

2. Indirekte Betriebskosten (~40 % der Direktkosten):

  • BĂŒroraum, Einrichtung: CHF 8.000
  • IT, Software, Telefon: CHF 4.000
  • Berufshaftpflicht & Rechtsschutz: CHF 3.000
  • Weiterbildung & Fortbildung: CHF 4.000
  • Marketing, Akquisition, Netzwerk: CHF 8.000
  • Overhead (Buchhaltung, Steuern, Versicherungen): CHF 4.000
  • Subtotal: ~CHF 31.000–35.000

3. Gewinn/RĂŒcklagen (10–15 %): CHF 15.000–25.000

4. Total benötigter Jahresumsatz: ~CHF 167.000–185.000

5. Abrechenbare Stunden pro Jahr:

  • Arbeitswochen: 48–50 Wochen
  • Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden
  • Davon abrechenbar (70 % fĂŒr direkte Leistung): 28 Stunden/Woche
  • JĂ€hrlich: ~1.350 abrechenbare Stunden

6. Notwendiger Kostensatz: CHF 124–137/h

→ Die empfohlenen SĂ€tze CHF 175–210 plus Spesen fĂŒr mittleres Niveau sind kostendeckend und wirtschaftlich nachhaltig.


6. Empfohlene Tarifstruktur (Zusammenfassung)

Erfahrungsstufe Basis-Stundensatz Mit zusÀtzlicher Spezialisierung Vergleichswert
Einstieg (5–7 J.) CHF 140–160 +5–15 % 95–110 % FSP-Psychotherapeut
Mittel (8–15 J.) CHF 160–195 +5–15 % 110–130 % FSP-Psychotherapeut
Senior (16+ J.) CHF 195–210 +10–20 % 130–150 % FSP-Psychotherapeut

Hinweis: Die Basis-Tarife enthalten bereits den Mehraufwand fĂŒr die konstitutive KESR-Funktion (ca. 30 % Aufschlag gegenĂŒber reinen Beratungsberufen). Voraussetzung ist die ErfĂŒllung der Mindestqualifikationen (Master oder HF + CAS + 5 Jahre Berufserfahrung).

ZusÀtzlich empfohlen:

  • Administrative TĂ€tigkeiten (Berichterstattung, Vermögensverantwortung, Dokumentation): Vollsatz (bereits in Basis-Tarif enthalten)
  • Besonders komplexe KESR-Mandate: +10–15 % Aufschlag auf Basis-Satz
  • Spezialisierungen (Sucht, Trauma, Kinderschutz, etc.): +5–15 % Aufschlag
  • Supervision anderer Fachpersonen: +15–20 % Aufschlag
  • Hausbesuche/Außentermine: Gleicher Satz + Anfahrtsspesen

7. Abrechnungsrichtlinien fĂŒr FachbeistĂ€nde (Freischaffende BerufsbeistĂ€nde)

7.1 Abrechnungsrhythmus und Zeiterfassung

Zeiterfassung in 10-Minuten-Schritten:

  • Minimaleinheit: 10 Minuten = 0.17 Stunden
  • Beispiel: 25 Minuten GesprĂ€ch = 0.42 Stunden
  • Jede weitere TĂ€tigkeit wird in 10er-Schritten erfasst und dokumentiert

BegrĂŒndung fĂŒr 10-Minuten-Schritte:

  • Realistische Erfassung kurzer, aber notwendiger TĂ€tigkeiten (Kurztelefonat, E-Mail, Dokumentation)
  • Faire Abrechnung ohne kĂŒnstliches Aufrunden auf halbe oder volle Stunden
  • Transparente und nachvollziehbare Dokumentation fĂŒr Auftraggeber
  • Standard in professionellen Dienstleistungen (Ärzte, AnwĂ€lte, Berater)

7.2 Rechnungszyklus: Quartalsweise mit 30 Tagen Zahlungsfrist

Rechnungsstellung nach Quartal:

  • Q1 (Jan.–MĂ€rz): Rechnung bis 5. April
  • Q2 (Apr.–Juni): Rechnung bis 5. Juli
  • Q3 (Juli–Sept.): Rechnung bis 5. Oktober
  • Q4 (Okt.–Dez.): Rechnung bis 5. Januar des Folgejahres

Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum

  • Bei Rechnung vom 5. April: Zahlbar bis 5. Mai
  • Bei frĂŒher Zahlung: Kein Rabatt gewĂ€hrt (Honorarsatz ist transparent)

Beispiel Zahlungsablauf:

  • Leistungen erbracht: 1.–31. MĂ€rz
  • Rechnung gestellt: 5. April
  • Zahlungsfrist: bis 5. Mai
  • Zahlungseingang erwartet: bis Ende Mai

7.3 Stundenerfassungs-Dokumentation (Honorar)

Was wird abgerechnet als HONORAR (Honorarsatz gilt):

  • EinzelberatungsgesprĂ€che mit SchutzbedĂŒrftigen (Kinder, Erwachsene)
  • Begleitung zu Terminen (Gericht, Behörden, Schulen, Arzt)
  • Vorbereitung auf Termine und Verhandlungen
  • Berichte und Stellungnahmen fĂŒr Gericht/KESB
  • Telefonische und elektronische Konsultationen (E-Mail, Videocall)
  • VernetzungsgesprĂ€che mit Fachpersonen (Ärzte, Schulen, Jugendhilfe, Polizei)
  • Dokumentation und Fallverwaltung mit direktem Fallbezug
  • HINWEIS: Fahrtzeiten werden mit dem regulĂ€ren Stundensatz abgerechnet, Fahrtspesen (Benzin, Maut, Parkplatz, ÖV-Tickets) werden ZUSÄTZLICH als Spesen abgerechnet (siehe separates Kapitel zu SpesenentschĂ€digungen)

Was ist im Honorarsatz ENTHALTEN (nicht separat abgerechnet):

  • Allgemeine AkquisitionstĂ€tigkeiten (Angebote schreiben, Telefonate mit Interessenten)
  • Buchhaltung, SteuererklĂ€rung, behördliche Anmeldungen ohne Fallbezug
  • Allgemeine Weiterbildung und Fachkonferenzen
  • Unvorhergesehene Ausfallzeiten (Krankheit, Pausen, Ferien)
  • Supervision oder Ausbildung von anderen Fachpersonen (ist separate Leistung mit Aufschlag)

7.4 Vertragsvorlage-SchlĂŒsselklauseln

Empfohlene Vertragsbestimmungen:

1. Tarifierung:

"Es wird ein Stundenhonorar von CHF [XXX] als Honorarsatz abgerechnet. Der Satz ist unabhĂ€ngig davon, ob die TĂ€tigkeit direkt mit der SchutzbedĂŒrftigen stattfindet oder sich auf administrative/koordinative TĂ€tigkeiten bezieht. Spesen (Fahrtkosten, Reiseauslagen, etc.) werden ZUSÄTZLICH nach separater Spesenordnung abgerechnet."

2. Zeiterfassung:

"TÀtigkeiten werden tÀglich in 10-Minuten-Schritten erfasst und dokumentiert. Die Dokumentation enthÀlt Datum, Uhrzeit, TÀtigkeitsbeschreibung, Dauer und ggf. beteiligte Personen/Stellen."

3. Rechnungsstellung:

"Rechnungen werden quartalsweise gestellt: bis 5. April (Q1), 5. Juli (Q2), 5. Oktober (Q3), 5. Januar (Q4). Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum."

4. Absage/Storno:

"Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 48 Stunden vorher) oder kurzfristig verlegte Termine werden zum vollen Stundenhonorar abgerechnet, sofern die FachbeistÀndin keine andere TÀtigkeit hÀtte wahrnehmen können."

5. MindestverfĂŒgbarkeit (optional bei Langzeit-Mandaten):

"Bei Langzeit-Mandaten wird eine MindestverfĂŒgbarkeit von mindestens [X] Stunden pro Monat vereinbart, um KontinuitĂ€t zu gewĂ€hrleisten."

7.5 Beispiel-Rechnung (Honorar, ohne Spesen)

═══════════════════════════════════════════════════════════════
RECHNUNG – HONORAR
FachbeistÀndin/Fachbeistand: [Name]
Zeitraum: 1. Januar – 31. MĂ€rz 202X (Q1)
Rechnungsdatum: 5. April 202X
Zahlungsfrist: 30 Tage (bis 5. Mai 202X)
═══════════════════════════════════════════════════════════════

AUFTRAGGEBER: [KESB Name / Gemeinde]
Referenz: [Fallnummer]

───────────────────────────────────────────────────────────────
LEISTUNGSDETAILS – HONORAR:
───────────────────────────────────────────────────────────────

Datum     | TĂ€tigkeit                      | Dauer  | Tarif | Betrag
----------|--------------------------------|--------|-------|--------
01.01.xx  | GesprÀch mit Kind              | 0.50h  |  190  |  95.00
03.01.xx  | Telefon Schulpsychologin       | 0.17h  |  190  |  32.30
05.01.xx  | Bericht fĂŒr KESB (Schreiben)   | 1.20h  |  190  | 228.00
08.01.xx  | Fahrtzeit zum Gericht          | 0.50h  |  190  |  95.00
08.01.xx  | Gericht (Anwesenheit)          | 1.50h  |  190  | 285.00
09.01.xx  | ElterngesprÀch                 | 0.75h  |  190  | 142.50
12.01.xx  | Besprechung mit Kinderarzt     | 0.25h  |  190  |  47.50
...
31.03.xx  | Dokumentation Fallakte         | 0.33h  |  190  |  62.70
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtstunden Q1: 47.50h
Stundensatz (Honorar): CHF 190/h
──────────────────────────────────────────────────────────────────────

TOTAL HONORAR Q1:            CHF 9'025.00

SPESEN (folgen auf separater Rechnung oder in Spesenausgleich):
- Fahrtkosten (Benzin, ÖV, Parkplatz, Maut)
- Mahlzeiten
- TelefongebĂŒhren
- etc.
[Spesen werden gemÀss separater Spesenordnung abgerechnet]

───────────────────────────────────────────────────────────────
SUMME RECHNUNG (ohne Spesen):  CHF 9'025.00

Zahlbar bis: 5. Mai 202X
───────────────────────────────────────────────────────────────

7.6 Fahrtzeiten vs. Fahrtkosten

Klare Unterscheidung:

Komponente  | Beispiel                      | Abrechnung als           | Kategorie 
------------|-------------------------------|--------------------------|----------
Fahrtzeit   | 30 Minuten Fahrt zur Klientin | 0.5h × CHF 190/h  CHF 95 | Honorar  
Fahrtkosten | Distanz A nach B retour 20km  | CHF 0.70/km * 20  CHF 14 | Spesen   
Parkplatz   | Parkaus SBB ZĂŒrich            | 1/2 Tag           CHF  8 | Spesen   
ÖeV         | Fahrt A nach B retour 2. KL   |                   CHF 25 | Spesen   

Merksatz: Die ZEIT wird als Honorar abgerechnet. Die AUSLAGEN werden als Spesen abgerechnet.

Anmerkung: Spesen werden entweder:

  • Auf separater Rechnung abgerechnet, ODER
  • In monatlichen/quartalsweisen Spesenausgleichen erfasst

7.7 Transparenz und Nachvollziehbarkeit (Honorar)

Dokumentation fĂŒr Auftraggeber:

  • Wöchentliche oder monatliche Stundenlisten (detailliert oder aggregiert nach Auftraggeber-Wunsch)
  • Klare Beschreibung der TĂ€tigkeiten
  • Summe abrechenbarer Stunden pro Woche/Monat
  • Nachvollziehbarkeit fĂŒr KESB-Kontrolle
  • GETRENNT: Separat aufgefĂŒhrte Spesen und Spesenbelege

Datenschutz bei Dokumentation:

  • Fallakten enthalten keine sensiblen Daten zur SchutzbedĂŒrftigen, nur TĂ€tigkeitsbeschreibung
  • Rechnungen gehen ausschliesslich an die ernennende Behörde (KESB/Familiengericht), nicht an private Personen oder andere Stellen
  • Datenminimierung: Nur so viel Kontext wie nötig fĂŒr VerstĂ€ndnis

8. SpesenentschÀdigung

Die SpesenentschĂ€digungen werden in einem separaten Papier SPESENENTSCHÄDIGUNGEN FÜR FACHBEISTÄNDINNEN UND FACHBEISTÄNDE (BERUFSBEISTÄNDE) detailliert behandelt. Die Regelungen zur SpensenentschĂ€digung sind fester Bestandteil der Tarifempfehlungen.

Hinweis: Nach dem Gesetz sind Spesen separat von der Honorarkomponente abzurechnen und sind nicht in den VollkostensÀtzen enthalten.


9. Vergleich zu Juristen (AnwÀlte und Notare)

9.1 Tarifvergleich: FachbeistÀnde vs. Juristen in der Schweiz

AnwÀlte in der Schweiz:

  • Deutschschweiz allgemein: CHF 200–500/h
  • ZĂŒrich (Familienrecht): CHF 300–500/h
  • Spezialisierte Kanzleien: CHF 500–950/h
  • Durchschnittlicher Mittelwert: CHF 250–350/h

Notare in der Schweiz:

  • StundenansĂ€tze (nach Aufwand): CHF 200–600/h
  • Typischer Mittelsatz: CHF 300–350/h
  • Gesetzlich geregelte GebĂŒhren: Staffelung nach GeschĂ€ftswert (0,7–3% bei Immobilien)
  • NebentĂ€tigkeiten (Beratung, Vorbereitung): Nach Zeitaufwand (mittlerer Stundensatz)

FachbeistÀnde in der Schweiz (neu empfohlen):

  • Einstieg (5–7 Jahre): CHF 150–175/h
  • Mittel (8–15 Jahre): CHF 175–210/h
  • Senior (16+ Jahre): CHF 210–235/h
  • Mit Spezialisierung: +5–15 % Aufschlag

9.2 Interpretation des Tarifvergleichs

Berufsgruppe Einstieg Mittel Senior Justifikation
AnwĂ€lte CHF 250–300 CHF 300–400 CHF 400–500+ Akademisches Niveau (5+ Jahre Uni + Praktika), Spezialisierte Rechtsberatung, OKP-Ă€hnliche Standards
Notare CHF 200–250 CHF 300–350 CHF 350–400 Gesetzlich reguliert, standardisierte GebĂŒhren, weniger Spezialisierung erforderlich
FachbeistĂ€nde CHF 150–175 CHF 175–210 CHF 210–235 HF/Master + CAS, breitere Generalist-Kompetenz, weniger spezialisiert als Juristen

9.3 Warum FachbeistÀnde (aktuell) unter Juristen verdienen

Positive Punkte fĂŒr Juristen:

  1. LĂ€ngere Ausbildung: UniversitĂ€t (5–6 Jahre), Praktika, Spezialisierung (oft mehr als HF/Master + CAS)
  2. Spezialisierte Tiefenkompetenz: Fachrichtung (Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht, etc.)
  3. Regulierte QualitÀtsstandards: SAV (Schweizerischer Anwaltsverband) hat Ethikcodex, Berufsaufsicht
  4. Gerichtliche Befugnisse: DĂŒrfen vor Gericht auftreten, nicht alle Berufe können das
  5. Allein EntscheidungsfÀhig: Können rechtliche Strategien eigenverantwortlich treffen
  6. Marktmacht: Lange Tradition, etablierte GebĂŒhrenmodelle

Besonderheiten von FachbeistÀnden:

  1. Breiter (nicht tiefer): Generalisten ĂŒber Fachgebiete hinweg (keine Spezialisierung erforderlich)
  2. Koordinativ: Schnittstellenposition zwischen Systemen (Schule, Behörden, Gesundheit, Justiz)
  3. Weniger gerichtliche AutoritĂ€t: Vertreten SchutzbedĂŒrftige, aber unterliegen KESB-Kontrolle
  4. Höhere Eigenverantwortung: SelbststÀndig, keine institutionelle Absicherung (private Finanzierung volatiler)

9.4 Warum die Tarifempfehlungen dennoch gerechtfertigt sind

Die neuen Fachbeistands-Tarife sind NICHT zu niedrig, weil:

  1. Unterschiedliche Wertschöpfungsketten:

    • AnwĂ€lte: Argumentieren vor Gericht, tragen Rechtsverantwortung, entscheiden ĂŒber juristische Strategie
    • FachbeistĂ€nde: UnterstĂŒtzen SchutzbedĂŒrftige, koordinieren Systeme, gewĂ€hrleisten KontinuitĂ€t
    • Beide sind essenziell, aber in unterschiedlichen Kontexten
  2. Unterschiedliche Risikomodelle:

    • AnwĂ€lte: Einige Risiken durch Berufsversicherung, etablierte GebĂŒhrenmodelle
    • FachbeistĂ€nde: Höhere VolatilitĂ€t (Mandats-Finanzierung), kein garantierter Workload
  3. Qualifikationspyramide:

    • Juristen: Top-5% der Akademiker (nur ~3–4% der CH-Population)
    • FachbeistĂ€nde: Top-20% der Sozialarbeit (HF/Master + CAS)
    • Unterschiedliche KnappheitsprĂ€mien gerechtfertigt
  4. Breitenkompetenz hat Wert:

    • FachbeistĂ€nde können MEHR Mandate bedienen (weil Generalisten)
    • Juristen sind spezialisiert (brauchen spezifischen Fall-Typ)
    • Breitere Einsatzbarkeit = geringere Spezialisten-PrĂ€mie

9.5 Benchmarking fĂŒr die Zukunft

Realistische Entwicklung:

Kurzfristig (1–3 Jahre):

  • FachbeistĂ€nde: CHF 150–235/h (wie empfohlen)
  • Dies sind ~60–75 % von Anwalts-Standardtarifen
  • Ist nachhaltig und marktgerecht

Mittelfristig (3–7 Jahre):

  • Wenn KESR-Funktion stĂ€rker anerkannt wird: +5–10 % möglich
  • Wenn Spezialisierungen (Trauma, Sucht) Norm werden: +10–15 % berechtigt
  • Dann: CHF 175–265/h im Bereich möglich

Langfristig (7+ Jahre):

  • FachbeistĂ€nde könnten 75–85 % von Anwalts-Tarifen erreichen
  • Wenn: Bessere Professionalisierung, stĂ€rkere Standesorganisationen, regulierte Standards
  • Dann: CHF 200–300/h berechtigt

9.6 Warum Notare ein besserer Vergleich sein könnten

Notare und FachbeistÀnde haben mehr gemeinsam:

  1. Ähnliche Ausbildung: Notare haben oft HF/Master + spezifische Ausbildung (wie FachbeistĂ€nde + CAS)
  2. Ähnliche GebĂŒhrenmodelle: Teils gesetzlich geregelt, teils nach Aufwand
  3. Ähnliche Risikolandschaft: Manche VolatilitĂ€t in GeschĂ€ftsflĂŒssen
  4. Administrative TĂ€tigkeiten: Viel Dokumentation, weniger kreative Rechtsposition

Notare verdienen CHF 300–350/h, weil:

  • LĂ€ngere spezialisierte Ausbildung (nach Jus-Studium)
  • Gesetzlich festgelegte GebĂŒhren (sichere GeschĂ€ftsmodelle)
  • Etablierte Ruf und Tradition

Fazit: FachbeistĂ€nde verdienen schon CHF 175–210/h (Mittel) = 60% der Notar-Standardtarife

  • Das ist fair fĂŒr Generalisten mit weniger Spezialisierung
  • Könnte langfristig auf 70–75% steigen (= CHF 210–260/h)

10. Branchen-Kontext & Besonderheiten

10.1 Unterschiede zu Psychotherapeuten (FSP)

Warum FachbeistÀnde nicht identische Tarife haben:

  • Psychotherapeutinnen: OKP-KostenĂŒbernahme durch Versicherungen (reguliert)
  • BeistĂ€nde: Mandats-/Auftragsfinanzierung (oft öffentliche Hand, Sozialwerke)
  • FachbeistĂ€nde: Breiter gefĂ€chertes TĂ€tigkeitsspektrum (nicht nur Therapie)

Warum aber vergleichbare Tarife:

  • Ähnliche tertiĂ€re Ausbildung (HF/FH)
  • Ähnliche ethische Anforderungen
  • Ähnliche Verantwortung fĂŒr vulnerable Personen
  • Ähnliche Dokumentations- und QualitĂ€tsanforderungen

10.2 Unterschiede zu reinen SozialpÀdagoginnen

FachbeistÀnde verdienen oft mehr, da:

  • SelbststĂ€ndige BerufsausĂŒbung erfordert höhere Eigenverantwortung
  • Mandats- und Auftragsfinanzierung volatiler → höhere Puffern nötig
  • Breiter spezialisierte TĂ€tigkeiten (Begleitung, Vermittlung, Advocacy)
  • Vgl. AvenirSocial-Empfehlung fĂŒr MandatsverhĂ€ltnisse: Höher als Angestellte

11. Gleichstellungs- und Diskriminierungsschutz

FachbeistĂ€ndinnen und FachbeistĂ€nde mĂŒssen ihre Tarife diskriminierungsfrei gestalten. Das bedeutet: Keine Unterschiede bei Honoraren aufgrund von:

  • Geschlecht (weiblich, mĂ€nnlich, non-binĂ€r)
  • GeschlechtsidentitĂ€t (cis, trans, agender)
  • Sexueller Orientierung (hetero, homo, bi, asexuell, etc.)
  • Ethnischer oder nationaler Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Alter (sofern gleiche Erfahrung vorliegt)
  • Familienstand oder Elternschaft

11.1 Rechtliche Grundlagen (Schweiz)

Bundesverfassung (BV):

  • Art. 8 Abs. 3 BV: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der Sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung."

Bundesgesetz ĂŒber die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG):

  • Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • Fordert: Gleicher Lohn fĂŒr gleichwertige Arbeit (Lohngleichheit)

Bundesgesetz ĂŒber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BehiG):

  • Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit

11.2 Praktische Anwendung fĂŒr FachbeistĂ€nde

✅ KORREKT - Tarifierung nach:

  • Berufserfahrung und Dienstjahren (Jahre im Beruf)
  • Qualifikation und Ausbildungsniveau (HF vs. FH vs. zusĂ€tzliche AbschlĂŒsse)
  • Spezialisierungen (KESR, Kinderschutz, Sucht, etc.)
  • Verantwortungsumfang (EinzelfĂ€lle vs. Leitung vs. Supervision)
  • KomplexitĂ€t der Mandate

❌ NICHT ZULÄSSIG - Unterschiedliche Tarife fĂŒr:

  • "MĂ€nner verdienen CHF 160, Frauen CHF 140" → Diskriminierung
  • "Trans-Personen bekommen 10 % weniger" → Diskriminierung
  • "Migrantinnen erhalten tiefere Tarife" → Diskriminierung
  • "Ab 50 Jahren sinkt der Tarif" → Alterdiskriminierung (es sei denn, Erfahrung ist tatsĂ€chlich geringer)

11.3 Konkrete Beispiele

Scenario 1: Zwei FachbeistÀnde mit gleicher Erfahrung

  • FachbeistĂ€ndin A (Frau, 5 Jahre Erfahrung): CHF 190/h
  • Fachbeistand B (Mann, 5 Jahre Erfahrung): CHF 190/h
  • Korrekt: Gleicher Satz unabhĂ€ngig vom Geschlecht

Scenario 2: Zwei FachbeistÀnde mit unterschiedlicher Erfahrung

  • FachbeistĂ€ndin A (Frau, 2 Jahre Erfahrung): CHF 160/h
  • Fachbeistand B (Mann, 6 Jahre Erfahrung): CHF 190/h
  • Korrekt: Unterschied begrĂŒndet durch Erfahrung, nicht Geschlecht

Scenario 3: KESR-Spezialisierung unabhÀngig von Geschlecht

  • FachbeistĂ€ndin A (mit Trauma-Spezialisierung): CHF 190 × 1.10 = CHF 209/h
  • Fachbeistand B (mit Trauma-Spezialisierung): CHF 190 × 1.10 = CHF 209/h
  • Korrekt: Gleicher Aufschlag unabhĂ€ngig vom Geschlecht

11.4 FLINTA* – Inklusive Begrifflichkeit

FLINTA* steht fĂŒr:

  • Frauen
  • Lesben (sexuelle Orientierung)
  • Intersexuelle Personen (Geschlechtsentwicklung)
  • Nicht-binĂ€re Personen (GeschlechtsidentitĂ€t)
  • Trans Personen (GeschlechtsidentitĂ€t)
  • Agender Personen (keine GeschlechtsidentitĂ€t)

Verwendung: Der Begriff "FLINTA*" wird in modernen Empfehlungen verwendet, um alle nicht-cis-mÀnnlichen Personen zu bezeichnen und damit historische Lohnunterschiede zu adressieren. Die Fachempfehlung von AvenirSocial sagt: FLINTA* und Cis-MÀnner erhalten in gleicher Position identische Tarife.

11.5 Transparenz und Kommunikation

Empfehlungen fĂŒr FachbeistĂ€nde:

  1. Klare Tarifstruktur:

    • Schriftlich festhalten, wie Tarife berechnet werden
    • Kriterien transparent machen (Erfahrung, Spezialisierung, Verantwortung)
  2. Konsistente Anwendung:

    • Gleiche Kriterien fĂŒr alle Klientinnen/Klienten anwenden
    • Keine Ausnahmen nach Geschlecht, Herkunft, Alter
  3. Dokumentation:

    • TarifvertrĂ€ge sollten diese Gleichstellungsprinzipien erwĂ€hnen
    • BegrĂŒndung der Tarifhöhe dokumentieren (z.B. "wegen 7 Jahren Erfahrung" oder "wegen KESR-Spezialisierung")
  4. Beschwerdeverfahren:

    • Klientinnen/Klienten oder Auftraggeber können bei diskriminierender Tarifierung reklamieren
    • Fachbeistand sollte bereit sein, die Tarifierung zu begrĂŒnden

11.6 Rechtliche Konsequenzen von Diskriminierung

Bei Verletzung von Gleichstellungsprinzipien können folgende Konsequenzen drohen:

  • Zivilrechtliche AnsprĂŒche: Schadensersatz, Genugtuung
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: KĂŒndigungsschutz, Entlassungsschutz verletzt
  • RufschĂ€digung: Vertrauensverlust bei Klientel und Auftraggebern
  • Berufliche Konsequenzen: Kritik durch BerufsverbĂ€nde, potenzielle Ausschlussverfahren

11.7 Besonderheit: Elternschaft und Carearbeit

AvenirSocial betont auch: Carearbeit (unbezahlte Pflege- und Hausarbeit) und Elternschaft mĂŒssen bei der Lohnfestlegung berĂŒcksichtigt werden, insbesondere weil diese Aufgaben ĂŒberproportional von Frauen und FLINTA*-Personen ĂŒbernommen werden.

Das bedeutet:

  • Eine Person, die 5 Jahre Elternzeit hatte, wird nicht automatisch tiefer eingestuft
  • Unbezahlte Carearbeit kann als Erfahrung angerechnet werden
  • Teilzeitarbeit aufgrund von Familienverantwortung ist kein Grund fĂŒr tiefere Stundenhonorare (bei gleicher Qualifikation)

12. RegelmĂ€ssige ÜberprĂŒfung & Anpassung

12.1 Indexation

  • JĂ€hrliche ÜberprĂŒfung: Empfohlen
  • Anpassungsfaktor: LIK (Landesindex der Konsumentenpreise) oder kollektive TarifabschlĂŒsse
  • Realistische Tarifanpassung: 1–3 % pro Jahr

12.2 Marktentwicklung beobachten

  • Alle 2–3 Jahre: Neue Marktanalyse durchfĂŒhren
  • Vergleich mit FSP, AvenirSocial, Coaching-Markt

13. Handlungsempfehlungen

FĂŒr eine tragfĂ€hige Tarifempfehlung werden folgende Schritte empfohlen:

  1. Breit abstĂŒtzen: VerbĂ€nde und Interessensgruppen einbeziehen
  2. Differenziert darstellen: Erfahrungsstufen-Modell kommunizieren
  3. Transparent sein: Kalkulations-Grundlagen offen legen
  4. FlexibilitÀt wahren: Regionale und kontextspezifische Anpassungen zulassen
  5. RegelmĂ€ĂŸig evaluieren: Alle 2–3 Jahre ĂŒberprĂŒfen und aktualisieren

14. Literatur & Quellen

Offizielle und kantonale Quellen

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) – Art. 307ff., 308 (Erziehungsbeistandschaft), 393ff., 411–415 (Beistandschaft, Berichtspflicht, Vermögensverantwortung)
  • Verordnung ĂŒber die Vermögensverantwortung und RechnungsfĂŒhrung (VBVV) – Kantone
  • KESB-ABC (KESCHA) – ErklĂ€rungen zu wichtigen Begriffen, Kindes- und Erwachsenenschutz
  • KOKES (Konferenz fĂŒr Kindes- und Erwachsenenschutz Schweiz) – Zentrale Quelle fĂŒr Standards und Empfehlungen:
    • Ernennung der geeigneten Beistandsperson (Januar 2025) – Neue Definition und Differenzierung der Kategorien: Private Beistandsperson, Fachbeistandsperson, Berufsbeistandsperson
    • Organisation von Berufsbeistandschaften – 10 Empfehlungen (Juni 2021) – Standards fĂŒr professionelle Berufsbeistandschaften
    • EntschĂ€digung PriMa und Fachbeistand / Sozialversicherung (Februar 2023)
    • Empfehlungen zur Vermögensverwaltung (Januar 2024)
    • Praxisanleitungen und weitere Empfehlungen zur MandatsfĂŒhrung
  • Zivilgericht Basel-Stadt (Lötscher) – Die Aufgabe des Kindesschutzes aus familienrichterlicher Sicht (2015)
    • Kindeswohl als rechtlich unbestimmter Begriff
    • SubsidiaritĂ€tsprinzip und familiĂ€re Autonomie
    • Perspektive der Gerichte auf Kindesschutz

BerufsverbÀnde und Standards

  • SVBB-ASCP (Schweizerische Vereinigung der BerufsbeistĂ€ndinnen und BerufsbeistĂ€nde) – Anforderungsprofil an Berufsbeistandspersonen (2017)
    • Kompetenzanforderungen: Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz
    • Tripelmandat (Klienteninteressen, Gesellschaftliche Interessen, Ethische Richtlinien)
    • Differenzierung zwischen BerufsbeistĂ€nden und PrivatbeistĂ€nden
  • VBBRB (Verband BerufsbeistĂ€ndinnen und BerufsbeistĂ€nde Region Basel) – Professionelle Standards und Publikationen
  • AvenirSocial – Löhne in der Sozialen Arbeit (Empfehlungen 2023)
  • FSP (Föderalion der Schweizer Psychologinnen und Psychologen) – Tarifempfehlungen Psychotherapie 2022–2025

Theoretische Grundlagen

  • Staub-Bernasconi, Silvia – Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft (2007)
  • Thiersch, Hans – Positionsbestimmungen der Sozialen Arbeit (2002)
  • Staub-Bernasconi, Silvia – Vom beruflichen Doppel- zum professionellen Tripelmandat (2007)
  • Reichlin, Raphaela Isabella – Demenz und Selbstbestimmung: Eigene Vorsorge, gesetzliche Vertretungsrechte und weitere Massnahmen bei Urteils(un)fĂ€higkeit (Masterarbeit)
  • Metzger, Usula & Borer, Marcel - EntschĂ€digung der Arbeit von Berufsbeistandspersonen: Rechnungsstellung an die KESB
  • Borer, Marcel - Beschwerden gegen BerufsbeistĂ€nde (SozialAktuell vom 09. September 2016)

Arbeitsmarktdaten

  • Bundesamt fĂŒr Statistik – Freelancer-StundensĂ€tze CH 2024
  • Randstad Digital CH – Freelancer-StundensĂ€tze Studie 2024
  • abrechnungen.ch – StundensĂ€tze fĂŒr Dienstleistungen in der Schweiz

Versionshistorie & GĂŒltigkeitsbereich

Diese Tarifempfehlungen zur Honorarabrechnung basieren auf öffentlich verfĂŒgbaren Vergleichsdaten und schweizweiten Standards (KOKES, SVBB-ASCP, AvenirSocial).

Anpassungen: Diese Empfehlungen können bei Bedarf auf spezifische kantonale oder sektorielle Gegebenheiten angepasst werden.

NĂ€chste ÜberprĂŒfung: Dezember 2027/2028

FĂŒr Fragen und RĂŒckmeldungen: sekretariat@vbbrb.ch


Empfehlung erstellt: Dezember 2025
NĂ€chste ÜberprĂŒfung empfohlen: Dezember 2027/2028